Zugang für alle
Barrierefreiheit im Internet ermöglicht allen, unabhängig von ihren gegenwärtigen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Webinhalten. Dieser Anspruch wird zunehmend vom Gesetzgeber eingefordert. Dabei geht es vor allem um Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören und Bewegen oder beim Verarbeiten von Sinneseindrücken und Informationen. Diese Beeinträchtigungen können auch temporär in bestimmten Lebenssituationen, ungünstigen Umgebungsbedingungen oder im Verlauf des Älterwerdens auftreten. Jeder ist irgendwann betroffen.
Prüfen Sie Ihren Handlungsbedarf
Beantworten Sie 10 Fragen zur Barrierefreiheit und schon wissen Sie, ob Sie in Ihrem Unternehmen etwas für mehr Barrierefreiheit tun wollen oder tun müssen.
Wer definiert die Normen und Standards?
Es gibt sowohl in Deutschland und der EU als auch auf internationaler Ebene verschiedene Normen und Standards für die Barrierefreiheit im Internet. Diese tragen dazu bei, einheitliche Standards zu etablieren und eine generelle Durchdringung zu schaffen. Die wichtigsten Regelungen sind die in Deutschland geltende BITV 2.0 und die international gültige WCAG 2.1 AA. Im Behindertengleichstellungsgesetz und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist festgelegt, wer die BITV 2.0 bis zu welchem Zeitpunkt umsetzen muss.
BITV 2.0
Die BITV 2.0 ist im Jahr 2011 erschienen und steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die BITV 2.0 beruht auf § 11 Absatz 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes und beinhaltet die WCAG 2.1 AA.
WCAG 2.1 AA
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Diese wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeitet und sind heute ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten.
BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde im Juli 2021 beschlossen und verpflichtet die meisten Unternehmen, ihre Webinhalte und Dienstleistungen bis Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Wie erfolgt die Zertifizierung?
Eine unabhängige Zertifizierung der Barrierefreiheit, z. B. durch die Prüfstellen des BITV-Test-Prüfverbundes schafft Sicherheit und Vertrauen. Bei der Prüfung wird eine Auswahl repräsentativer Seiten einer Website eingehend auf die Einhaltung der BITV 2.0 getestet. Für die nicht untersuchten Seiten gilt eine Konformitätsannahme. Bei positivem Ergebnis wird die gesamte Website als BIK BITV-konform zertifiziert.
Pinuts arbeitet hierbei mit der TWIN CUBES GmbH zusammen. Unser Partner ist auf die Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten spezialisiert und führt die erforderlichen Tests nach BITV 2.0 für uns durch. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert. Auf dieser Basis können Sie die Erklärung der Barrierefreiheit für Websites und Anwendungen Ihres Unternehmens erstellen.
TWIN CUBES ist Prüfstelle im BIK BITV-Test-Prüfverbund. Die Prüfer sind von der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) sowie vom ISTBQ (International Software Testing Qualifications Board) zertifiziert.
Experten-Tipps im Webinar
Barrierefreiheit im Web: vom Hürdenlauf zum Spaziergang
Marian Heidbreder
Developer und Accessibility Expert
Marian Heidbreder zeigt an einem praktischen Beispiel die Vorgehensweise bei der Projektplanung und Entwicklung einer barrierefreien Website.
Warum Barrierefreiheit für alle Unternehmen wichtig ist
Plug-ins sind keine Wunderheiler
Typische Probleme bei der Umsetzung
7 Praxis-Tipps für den Erfolg Ihres Projektes
Live-Präsentation: ARIA-Attribute und Screenreader
Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Durch die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche wird digitale Teilhabe weiter an Bedeutung gewinnen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen noch bestimmte Ausnahmen und Übergangsregelungen zu, beziehen aber auch Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen in die Vorgaben ein. Folgende Organisationen sind bereits zur Umsetzung verpflichtet:
Aktuell
Alle öffentlichen Stellen, z.B. Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunale Einrichtungen
Ab 28. Juni 2025
Hersteller, Händler und Importeure, deren Produkte in § 1 Absatz 2 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden, vor allem:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Anbieter und Erbringer von Dienstleistungen, die in § 1 Absatz 3 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden, ausgenommen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder höchstens 2 Millionen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme:
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten, wie Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste
- Bankdienstleistungen
- E-Books inklusive Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, d.h. der Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über Webseiten und Anwendungen auf Mobilgeräten, z.B. Online-Shops
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle Nutzer:innen und sollte bei jedem Website-Relaunch berücksichtigt werden. Auch Ihr Unternehmen kann profitieren:
Da alle Zielpersonen die Inhalte Ihrer Website konsumieren können, erhöht sich das Potenzial für Leads und Neukunden.
Eine intuitive Handhabung verbessert die User Experience und trägt zur Zufriedenheit der Nutzer:innen bei.
Suchmaschinen beziehen Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit in die Bewertung ein.
Sie bereiten sich rechtzeitig und ohne Termindruck auf die Pflicht zur Einhaltung der Barrierefreiheit ab 28.06.2025 vor.
Wie sieht Barrierefreiheit im Internet in der Praxis aus?
Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele dafür, welche Aspekte Ihrer Website von den Normen und Richtlinien betroffen sind und wie Sie diese anpassen können. Auf den Bildern sehen Sie jeweils eine nicht barrierefreie und eine barrierefreie Variante desselben Elements.
Barrierefreiheit für Ihre Website
Haben Sie gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, wollen Sie die digitale Teilhabe vorantreiben oder ist Ihnen beim Lesen des Beitrags aufgefallen, dass sie aktuell nicht gut aufgestellt sind? Wir können Sie unterstützen und Ihre Website barrierefrei konzipieren. Da jede Website ihre eigenen Anforderungen hat, kommen Sie doch einfach auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!